Die Bezeichnung LPF steht für lebenspraktische Fähikeiten, diese Begleithunde helfen bei den alltäglichen Aufgaben
wie Türen öffnen, Lichtschalter betätigen, Gegenstände aufheben, beim An- und Ausziehen oder das Telefon bringen. Auf dem Weg zur Arbeit oder zum Einkaufen betätigt er für dich den Ampelknopf oder den Liftschalter und nimmt oder reicht Gegenstände an.
Dein treuer Begleiter gibt dir Sicherheit in vielen Lebenslagen und schenkt, ebenso wie der Therapiehund, Nähe und Zuwendung. Durch den täglichen Umgang mit dem Hund können Symptome, wie z.B. eine Spastik, gemindert werden.
Auch berichteten uns "Herrchen und Frauchen", dass sie durch und mit ihrem Hund viel mehr Lebensfreude empfinden und neue soziale Kontakte geschlossen haben. Die Aufgabenbereiche sind vielfältig. Der Hund wird je nachdem, wie er dich unterstützen soll, ausgebildet.
Die Goldenretriever Hündin Jane hebt ganz selbstverständlich den Schlüsselbund auf, der ihrem Frauchen gerade aus der Hand gefallen ist und reicht Angelika den Schlüsselbund an. Seit ihrer Kindheit ist Angelika an Kinderlähmung erkrankt und auf den Rollstuhl angewiesen. Viele alltägliche Dinge, die für uns selbstverständlich sind, sind für Menschen mit Behinderungen eine besondere Herausforderung, oder gar nicht zu bewerkstelligen. So hat Jane gelernt, Türen zu öffnen, das Telefon zu bringen und Gegenstände aufzuheben. Für Angelika ist es eine große Erleichterung, wenn ihr der Hund im Alltag behilflich ist.
Seka ist eine verspielte schwarze Labradorhündin und erst 6 Monate alt, aber sie geht schon in die „Lehre“. Mit gut zwei Jahren hat sie ihre Ausbildung als LPF Assistenzhund abgeschlossen. Dann wird sie ihre Teampartnerin Susanne überall hin begleiten und Aufgaben übernehmen, die Susanne aufgrund ihrer Conterganschädigung nicht ausführen kann. LPF bezeichnet lebenspraktische
Dagmar Tennhoff
Aspastraße 15
59394 Nordkirchen
Telefon: 0 25 96/33 37
Prüfung für Assistenzhunde
Zugelassene qualifizierte Prüferin für Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften
im Sinne § 21 Absatz 2 AHundV durch das Ministerium für Arbeit und Soziales
Im Auftrag des Vereins Assistenzhunde e.V. prüfen wir nach den Vorgaben der derzeitig gültigen AHund Verordnung.
Erlaubnis § 11 Abs. 1 Nr. 8 f
des TierSchG