Wir bilden für Sie aus:
Wir freuen uns auf Sie
Ihr Canis Fidus Team
Seit dem 01. Juli 2021 ist das neue BGG in Kraft. Regelungen für Assistenzhunde sind im Abschnitt 2b, § 12e – 12l, festgelegt.
Die Verordnung regelt die Anforderungen an die Eignung als Assistenzhund, die Ausbildung und Prüfung von Assistenzhunden und Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften sowie die Zulassung von Ausbildungsstätten und Prüfern. Ferner enthält die Verordnung eine Übergangsregelung für heute bereits ausgebildete und geprüfte Assistenzhunde sowie für Assistenzhunde, die sich vor dem 1. Juli 2023 in Ausbildung befinden und bis zum 30. Juni 2024 geprüft werden. Schließlich sieht die Verordnung eine einheitliche Kennzeichnung aller Assistenzhunde vor.
Assistenzhunde e.V. hält weitere Informationen zur Mensch - Hund Gemeinschaft für Sie bereit
Unsere treuen Hunde leisten viele Jahre wertvolle Arbeit für uns.
Um das 10. Lebensjahr herum zeigen viele Hunde altersbedingte Müdigkeitserscheinungen.
Ihre Fähigkeiten lassen nach. Manche Hunde erkranken und können ihre Arbeit nicht mehr ausführen. Dann sind sie nicht mehr in der Lage, die für uns so wichtige Arbeit zu verrichten. Respektvoll und dankbar schauen wir auf die vergangene schöne Zeit mit unserem Hund zurück und stellen uns der wichtigen Aufgabe, dem Hund seinen wohlverdienten Ruhestand zu bereiten.
Frühzeitig besprechen Trainer/in und Hundehalter/in, wie der Ruhestand des Hundes zu gestalten ist. Es ist nicht jedem Hundehalter aufgrund seiner eigenen Erkrankung möglich, seinen Hund zu versorgen und zu pflegen. Möglicherweise müssen Hund und Halter sich nun trennen.
Wir suchen liebevolle Pflegefamilien, die einem ca. zehnjährigen Assistenzhund im Ruhestand ein Zuhause geben möchten.
Assistenzhunde treue Helfer auf 4 Pfoten.
Rolli Begleithund, Therapiehund, Diabeteswarnhund, PTBS Hund - unsere Teams berichten über ihr Leben mit dem Hund.
Mehrere Tage hat die Journalistin Frau B. Hinrichs unsere Teams in Alltagssituationen und im Training begleitet.
Ein herzliches Dankeschön an Frau Hinrichs für diesen umfassenden tollen Bericht.
Liebe Hundefreunde - viel Spaß beim zuhören.
Ein Assistenzhund darf bei seiner Arbeit nicht gestört werden!
Unsere Hunde sind sorgfältig und gut ausgebildet und erfüllen für ihre Halter anspruchsvolle Aufgaben. Während der Teamarbeit ist der Hund durch eine Kenndecke gekennzeichnet. Wird der Hund während der Arbeit von fremden Personen angesprochen oder sogar angelockt, fällt es dem besten ausgebildeten Assistenzhund schwer, konzentriert weiter zu arbeiten. Sehr schwierig wird es für ein Assistenzhundeteam, wenn unangeleinte Hunde auf das arbeitende Team zu laufen.
Deshalb bitten wir alle Hundehalter um folgende
"Etikette - Nettikette".
Der Assistenzhund hat auch viel Freizeit, dann trägt er keine Kenndecke und freut sich über Kontakte zu Artgenossen und anderen Menschen.
Dagmar Tennhoff
Aspastraße 15
59394 Nordkirchen
Telefon: 0 25 96/33 37
Die Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 8 f
des TierSchG wurde erteilt.