
Mit über 15 Jahren Erfahrung im Assistenzhundewesen stehe ich für fachlich fundierte, unabhängige und nachvollziehbare Bewertungen im Bereich Ausbildung und Prüfung von Assistenzhunden.
Als engagiertes Mitglied im Assistenzhunde e.V. bringe ich mein Fachwissen in Ausbildung, Prüfung, Begutachtung und Qualitätssicherung von Assistenzhunden ein.
Zudem bin ich Mitglied im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter (BDSF e.V.) und verpflichte mich zu Unabhängigkeit, Neutralität, Vertraulichkeit und höchster Sorgfalt.
Meine Tätigkeit als Sachverständige zeichnet sich aus durch:
fundierte Fachkompetenz
Einfühlungsvermögen im Umgang mit Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften
transparente und nachvollziehbare Bewertungen
Objektivität und Neutralität
Arbeiten auf dem aktuellen Stand wissenschaftlicher und rechtlicher Entwicklungen
Mein Ziel ist es, durch qualifizierte Gutachten, Prüfungen und Einschätzungen zur Sicherheit und gesellschaftlichen Anerkennung von Assistenzhunden beizutragen – im Sinne einer starken Mensch-Hund-Partnerschaft und eines selbstbestimmten Lebens mit Assistenzhund.
Beratung zur Anschaffung, Ausbildung und Prüfung gemäß AHundV
Eignungsprüfung des Hundes nach AHundV
(Verhalten, Gehorsam, Sozialverträglichkeit, erforderliche Fähigkeiten)
Beurteilung des Ausbildungsstandes gemäß AHundV
Alternative Überprüfung fachlicher und verhaltensbezogener Prüfungskriterien
(sofern keine Prüfungen durch akkreditierte Prüfer möglich sind – ohne Anspruch auf staatliche Anerkennung)
Zweitmeinung zum Ausbildungsverlauf oder Ausbildungsstand
Sachverständige Stellungnahmen und Gutachten
Prüfungsabnahme gemäß § 12e Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BGG (Übergangsregelung)
Vorbereitungstraining ab Welpen- oder Junghundealter
Ausbildung und Nachschulung von MAGs
Fachfortbildungen im Assistenzhundewesen
Trainercoaching und fachliche Begleitung
Zweitmeinungen zum Ausbildungsstand
Eignungsüberprüfungen nach AHundV
Prüfungsabnahme gemäß § 12e Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BGG (Übergangsregelung)
Fachliche Stellungnahmen und Gutachten
Fachberatung rund um das Thema Assistenzhund
Fortbildungen und Vorträge zur AHundV
Beratung bei Studienprojekten im Bereich Assistenzhunde
Sachverständige Stellungnahmen und Gutachten
Am 11. Februar 2026 wurde der Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und damit auch die Übergangslösungen zu den Assistenzhunden im Kabinett beschlossen.
Der Entwurf sieht vor, dass das Erfordernis einer Zulassung durch eine fachliche Stelle nach § 12i Satz 1 BGG für Ausbildungsstätten übergangsweise entfällt bis eine neue fachliche Stelle nach § 12j Absatz 1 BGG ihre Tätigkeit über zwölf Monate ausgeübt hat. Damit sollen die akkreditierten Prüfer (derzeit die Zertifizierung Bau GmbH (ZertBau) und die Gesellschaft zur Qualitätssicherung von Mensch Assistenzhund Gemeinschaften eGbR (GMAG)) vorübergehend Prüfungen und Zertifizierungen von Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften durchführen können, die ihre Ausbildung nach dem 1. Juli 2023 begonnen haben, selbst wenn ihre Ausbildung in einer nicht zugelassenen Ausbildungsstätte stattgefunden hat. Voraussetzung ist, dass sie die Anforderungen nach § 12i Satz 3 Nummer 1 und 2 sowie des Abschnitts 3 der Assistenzhundeverordnung erfüllen.
Ferner sieht der Entwurf vor, dass Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften, die vor dem 1. Juli 2023 mit ihrer Ausbildung begonnen haben, bis zu 6 Monate nach Verkündung des Gesetzes ihre Prüfung abschließen können. Für sie bleibt die bereits veröffentlichte Prüferliste bis auf Weiteres gültig. Die Frist für die Anerkennung durch die Länderstellen soll bis zum 31. Dezember 2027 verlängert werden.
Nächste Schritte: Der Gesetzentwurf wird nun im Bundestag beraten. Die o.g. Regelungen sollen am Tag nach Verkündung des Gesetzes in Kraft treten. Nach aktuellem Stand ist mit einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens im Herbst 2026 zu rechnen.
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Dagmar Tennhoff
Aspastraße 15
59394 Nordkirchen
Telefon: 0 25 96/33 37
Prüfung für Assistenzhunde
Zugelassene qualifizierte Prüferin für Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften
im Sinne § 21 Absatz 2 AHundV durch das Ministerium für Arbeit und Soziales
Im Auftrag des Vereins Assistenzhunde e.V. prüfen wir nach den Vorgaben der derzeitig gültigen AHund Verordnung.
Erlaubnis § 11 Abs. 1 Nr. 8 f
des TierSchG