Dagmar Tennhoff

Logo BDSF Website

Mit über 15 Jahren Erfahrung im Assistenzhundewesen stehe ich für fachlich fundierte, unabhängige und nachvollziehbare Bewertungen im Bereich Ausbildung und Prüfung von Assistenzhunden.

Als engagiertes Mitglied im Assistenzhunde e.V. bringe ich mein Fachwissen in Ausbildung, Prüfung, Begutachtung und Qualitätssicherung von Assistenzhunden ein.

Zudem bin ich Mitglied im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter (BDSF e.V.) und verpflichte mich zu Unabhängigkeit, Neutralität, Vertraulichkeit und höchster Sorgfalt.


Meine Haltung & Arbeitsweise

Meine Tätigkeit als Sachverständige zeichnet sich aus durch:

  • fundierte Fachkompetenz

  • Einfühlungsvermögen im Umgang mit Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften

  • transparente und nachvollziehbare Bewertungen

  • Objektivität und Neutralität

  • Arbeiten auf dem aktuellen Stand wissenschaftlicher und rechtlicher Entwicklungen

Mein Ziel ist es, durch qualifizierte Gutachten, Prüfungen und Einschätzungen zur Sicherheit und gesellschaftlichen Anerkennung von Assistenzhunden beizutragen – im Sinne einer starken Mensch-Hund-Partnerschaft und eines selbstbestimmten Lebens mit Assistenzhund.


Leistungen- für Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften (MAGs)

  • Beratung zur Anschaffung, Ausbildung und Prüfung gemäß AHundV

  • Eignungsprüfung des Hundes nach AHundV
    (Verhalten, Gehorsam, Sozialverträglichkeit, erforderliche Fähigkeiten)

  • Beurteilung des Ausbildungsstandes gemäß AHundV

  • Alternative Überprüfung fachlicher und verhaltensbezogener Prüfungskriterien
    (sofern keine Prüfungen durch akkreditierte Prüfer möglich sind – ohne Anspruch auf staatliche Anerkennung)

  • Zweitmeinung zum Ausbildungsverlauf oder Ausbildungsstand

  • Sachverständige Stellungnahmen und Gutachten

  • Prüfungsabnahme gemäß § 12e Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BGG (Übergangsregelung)

  • Vorbereitungstraining ab Welpen- oder Junghundealter

  • Ausbildung und Nachschulung von MAGs


Für Ausbilder:innen von Assistenzhunden

  • Fachfortbildungen im Assistenzhundewesen

  • Trainercoaching und fachliche Begleitung

  • Zweitmeinungen zum Ausbildungsstand

  • Eignungsüberprüfungen nach AHundV

  • Prüfungsabnahme gemäß § 12e Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BGG (Übergangsregelung)

  • Fachliche Stellungnahmen und Gutachten


Für Kostenträger, Behörden & Institutionen

  • Fachberatung rund um das Thema Assistenzhund

  • Fortbildungen und Vorträge zur AHundV

  • Beratung bei Studienprojekten im Bereich Assistenzhunde

  • Sachverständige Stellungnahmen und Gutachten

 


Ausbildung & Prüfung von MAG´s

Neue Übergangsregelung voraussichtlich ab Herbst 2026

Am 11. Februar 2026 wurde der Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und damit auch die Übergangslösungen zu den Assistenzhunden im Kabinett beschlossen.

Der Entwurf sieht vor, dass das Erfordernis einer Zulassung durch eine fachliche Stelle nach § 12i Satz 1 BGG für Ausbildungsstätten übergangsweise entfällt bis eine neue fachliche Stelle nach § 12j Absatz 1 BGG ihre Tätigkeit über zwölf Monate ausgeübt hat. Damit sollen die akkreditierten Prüfer (derzeit die Zertifizierung Bau GmbH (ZertBau) und die Gesellschaft zur Qualitätssicherung von Mensch Assistenzhund Gemeinschaften eGbR (GMAG)) vorübergehend Prüfungen und Zertifizierungen von Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften durchführen können, die ihre Ausbildung nach dem 1. Juli 2023 begonnen haben, selbst wenn ihre Ausbildung in einer nicht zugelassenen Ausbildungsstätte stattgefunden hat. Voraussetzung ist, dass sie die Anforderungen nach § 12i Satz 3 Nummer 1 und 2 sowie des Abschnitts 3 der Assistenzhundeverordnung erfüllen.

Ferner sieht der Entwurf vor, dass Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften, die vor dem 1. Juli 2023 mit ihrer Ausbildung begonnen haben, bis zu 6 Monate nach Verkündung des Gesetzes ihre Prüfung abschließen können. Für sie bleibt die bereits veröffentlichte Prüferliste bis auf Weiteres gültig. Die Frist für die Anerkennung durch die Länderstellen soll bis zum 31. Dezember 2027 verlängert werden.

Nächste Schritte: Der Gesetzentwurf wird nun im Bundestag beraten. Die o.g. Regelungen sollen am Tag nach Verkündung des Gesetzes in Kraft treten. Nach aktuellem Stand ist mit einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens im Herbst 2026 zu rechnen.


Kontakt

Sie haben Fragen oder möchten eine Beratung in Anspruch nehmen?

Ich freue mich über Ihre Nachricht.
Bitte nutzen Sie hierfür das Kontaktformular auf dieser Website.


Dagmar Tennhoff

Aspastraße 15
59394 Nordkirchen

Telefon: 0 25 96/33 37

Schreiben Sie uns ...


Prüfung für Assistenzhunde

Zugelassene qualifizierte Prüferin für Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften
im Sinne § 21 Absatz 2 AHundV durch das Ministerium für Arbeit und Soziales


Im Auftrag des Vereins Assistenzhunde e.V. prüfen wir nach den Vorgaben der derzeitig gültigen AHund Verordnung.

Prüfung Assistenzhunde e.V.


Erlaubnis § 11 Abs. 1 Nr. 8 f
des TierSchG

IHK-Qualifizierung für ein bundesweit anerkanntes Zertifikat „Hundeerzieher und Verhaltensberater IHK“   


Wir sind Mitglied:

Zum Seitenanfang